Am 16. Oktober 2015 hat die Deutsche Bundesregierung mal wieder ein sehr umstrittenes Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung durchgewunken, welches hoffentlich in den nächsten Monaten vom Bundesverfassungsgericht wieder einkassiert wird.
Unabhängig davon gilt allerdings nun zuerst einmal, dass solche Gesetze soweit möglich eingehalten werden müssen. Für Internet Service Provider bedeutet das eine Umsetzungsfrist von 18 Monaten.
Wir Freifunker sind nach aktueller Gesetzeslage und dank Klarstellung durch das Bundesverfassungsgericht von der Vorratsdatenspeicherungspflicht meiner Meinung nach nicht betroffen, da – wenn überhaupt – nur zu “Teilnehmern” diese Daten gespeichert werden müssen. Per Definition im TKG sind Teilnehmer aber nur “jede natürliche oder juristische Person, die mit einem Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten einen Vertrag über die Erbringung derartiger Dienste geschlossen hat;“. Da weder die WLAN-Routerbetreiber noch die Serverbetreiber/Unterstützer einen Vertrag mit den “Endnutzern” abgeschlossen hat, sondern die Netzzugangsbereitstellung nur eine Gefälligkeit ist, müssten wir mit der Vorratsdatenspeicherung nichts zu tun haben. Dies gilt allerdings nur solange das Picopeering Agreement eingehalten wird (-> Gefälligkeit).
Innerhalb der nächsten 18 Monate werden sich sicherlich viele Anwälte mit dem Thema befassen und detaillierte Stellungnahmen und Analysen veröffentlichen. Wir als Community sollten auf jeden Fall jegliche Möglichkeiten ausschöpfen um möglichst eine langfristige Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung aus diversen Gründen zu erreichen. Siehe dazu auch http://freifunkstattangst.de.
Als nächstes steht leider auch noch immer die Neuregelung der WLAN-Störerhaftung an… (Hier droht aktuelle eine deutliche Verschlimmbesserung des Gesetzes, welches laut Politik “die Verbreitung von offenem WLAN unterstützen” soll – mit dem jetzigen Gesetzesentwurf würde genau das Gegenteil passieren).