Kategoriearchive: Politik

Vorratsdatenspeicherung – schon wieder?…

Am 16. Oktober 2015 hat die Deutsche Bundesregierung mal wieder ein sehr umstrittenes Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung durchgewunken, welches hoffentlich in den nächsten Monaten vom Bundesverfassungsgericht wieder einkassiert wird.

Unabhängig davon gilt allerdings nun zuerst einmal, dass solche Gesetze soweit möglich eingehalten werden müssen. Für Internet Service Provider bedeutet das eine Umsetzungsfrist von 18 Monaten.

Wir Freifunker sind nach aktueller Gesetzeslage und dank Klarstellung durch das Bundesverfassungsgericht von der Vorratsdatenspeicherungspflicht meiner Meinung nach nicht betroffen, da – wenn überhaupt – nur zu “Teilnehmern” diese Daten gespeichert werden müssen. Per Definition im TKG sind Teilnehmer aber nur “jede natürliche oder juristische Person, die mit einem Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten einen Vertrag über die Erbringung derartiger Dienste geschlossen hat;“. Da weder die WLAN-Routerbetreiber noch die Serverbetreiber/Unterstützer einen Vertrag mit den “Endnutzern” abgeschlossen hat, sondern die Netzzugangsbereitstellung nur eine Gefälligkeit ist, müssten wir mit der Vorratsdatenspeicherung nichts zu tun haben. Dies gilt allerdings nur solange das Picopeering Agreement eingehalten wird (-> Gefälligkeit).

Innerhalb der nächsten 18 Monate werden sich sicherlich viele Anwälte mit dem Thema befassen und detaillierte Stellungnahmen und Analysen veröffentlichen. Wir als Community sollten auf jeden Fall jegliche Möglichkeiten ausschöpfen um möglichst eine langfristige Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung aus diversen Gründen zu erreichen. Siehe dazu auch http://freifunkstattangst.de.

Als nächstes steht leider auch noch immer die Neuregelung der WLAN-Störerhaftung an… (Hier droht aktuelle eine deutliche Verschlimmbesserung des Gesetzes, welches laut Politik “die Verbreitung von offenem WLAN unterstützen” soll – mit dem jetzigen Gesetzesentwurf würde genau das Gegenteil passieren).

Ein freies WLAN in der Fußgängerzone?

Der Steuerungsauschuss des Trierer Stadtrats hat sich auf seiner gestrigen Sitzung mit der Versorgung der Innenstadt mit WLAN beschäftigt. Im Mai hatte der Stadtrat die Stadtverwaltung beauftragt, ein freies WLAN einzurichten, dessen Betrieb für die Stadt kostenneutral sein soll. Das Amt für Wirtschaftsförderung hat dazu eine Vorlage verfasst.

Der Vorschlag der Verwaltung sieht vor, dass nicht Freifunk​, sondern die SWT Trilan GmbH, eine Tochterfirma der Stadtwerke Trier​, die Innenstadt versorgen soll.
Die Nutzung des WLAN soll dabei auf 120 Minuten am Tag beschränkt sein – wer länger surfen will, muss zahlen. Wie teuer die Freischaltung wird, ist noch nicht bekannt. Wohlgemerkt: Das Zeitlimit wird ab der ersten Verbindung gemessen, nicht nur für die reine Surfdauer. Eine Einstiegsseite, auf der Nutzerinnen und Nutzer die Nutzungsbedingungen akzeptieren müssen, wird dem Angebot vorgeschaltet. Eventuell wird auch eine Registrierung mit Klarnamen notwendig sein.
Die geplanten Kosten für die Versorgung der Fußgängerzone liegen bei einmalig 60.000 Euro für die Einrichtung und später 3.000 Euro monatlich (36.000 Euro jährlich) für den Betrieb. Zahlen muss dafür die SWT. Zur Gegenfinanzierung soll auf der Einstiegsseite auch Werbung eingeblendet werden.

Oberbürgermeister Wolfram Leibe hofft, dass schon ab Januar 2016 in der Fußgängerzone das SWT-WLAN angeboten werden kann.

Dem Entwurf haben CDU, SPD, Freie Wähler, FDP und AfD zugestimmt.
Auf Anregung der SPD-Fraktion wurde die Dauer der zeitlichen Beschränkung auf 120 Minuten verlängert. Der Entwurf der Verwaltung sah zunächst eine Beschränkung auf 90 Minuten vor.
Grüne und Linke haben die zeitliche Beschränkung des Zugangs sowie die Vorschaltung einer Einstiegs- und Registrierungsseite kritisiert und eine weitere Kooperation mit Freifunk Trier gefordert.
Die Ausschussmitglieder der beiden Fraktionen haben sich enthalten.

Die Stadtverwaltung hat im Vorfeld der Konzepterstellung auch mit uns Gespräche geführt. Leider ist es uns nicht gelungen, die Stadt davon zu überzeugen, bei der Versorgung der Innenstadt ausschließlich auf Freifunk zu setzen – dem stehen nach Ansicht der Verwaltung auch rechtliche Gründe entgegen.
Dennoch will die Stadt unser Engagement fördern: So soll geprüft werden, ob in den Wartebereichen des Bürgeramts sowie der Zulassungsstelle Freifunkrouter aufgestellt werden können. Auch will die Stadt künftig bei der Versorgung von Flüchtlingen mit WLAN auf unsere Ideen und Vorschläge zurückgreifen.

Den Beschlussvorschlag der Stadtverwaltung (Az. 411/2015) findet ihr hier.