Statement zu Störerhaftung und Strafverfolung

Da wir bereits mehrfach zum Thema Störerhaftung und Strafverfolung gefragt wurden, hier ein Statement:

Freifunk ist kein Anonymisierungsdienst und wir alle arbeitet im Rahmen unserer gesetzlichen Pflichten als Verein und Provider mit Strafverfolgungsbehörden zusammen. Dabei liegt allerdings der Fokus auf die Feststellung des eigentlichen Täters, nicht der stellvertreterischen Inpflichtnahme eigentlich unbeteiligter Dritter wie einzelner Anschlussinhaber. Wer anonymität im Internet sucht (z.B. als Nachrichtenreporter) sollte auf jeden Fall besser TOR oder ähnliche Anonymisierungsdienste verwenden. Als Exit-Zugang (Verbindung zwischen unserem Freifunk-Netz und dem Internet) verwenden wir ausschließlich Übergangspunkte in Deutschland und unterliegen somit auch den lokalen Gesetzen. Da an unseren Übergängen zum Internet immer ein Verein als Provider steht, und “Network Address Translation” angewendet wird gilt das Providerprivileg. Dieses Privileg befreit den Netzbetreiber (welcher selber nicht die Straftat begangen hat) von den zivilrechtlichen Konsequenzen der Taten seiner Nutzer. Dieses Privileg gilt analog auch bei Mobilfunkanbietern, welche natürlich nicht für die Straftaten ihrer Nutzer haften müssen.

Aus Datenschutzgründen speichern wir keinerlei Logfiles oder IP-Adressvergaben.

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